Häusliche Gewalt früh erkennen und bekämpfen!

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt verpflichtende Schulungen zur Umsetzung von Interventionsstandards gegen häusliche Gewalt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzubieten, die in den Bereichen des Bezirksamtes mit Publikumsverkehr tätig sind wie beispielsweise die Beratungs- und Leistungsvergabestellen des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamtes sowie die Bereiche des Bürger-, Ordnungs- und Standesamtes. Mögliche Schulungspartner sollen mit der Frauenbeauftragten ermittelt werden und spezifisch auf die Anforderungen der Fachbereiche zugeschnitten werden.
Der BVV ist ein Zeitplan bis April 2013 für die Schulungen vorzulegen.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist jährlich zu berichten, wie der Implementierungsstand innerhalb der jeweiligen Arbeitsprozesse ist.

Begründung:
Jede 4. Frau (25 %) berichtet über Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt in der Partnerschaft (Schröttle, M. et al 2004 "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland", Repräsentativstudie, BMFSJ). Laut Fachliteratur steigt das Risiko, Opfer von Partnergewalt in bestimmten Lebensphasen zu werden. Dazu gehören Heirat (38 %), Zusammenziehen (34 %), Geburt eines Kindes (20 %), Entschluss zur Trennung (13 %) und Schwangerschaft (10 %).
In vielen Fällen werden Anzeichen für Partnergewalt nicht erkannt. Gleichzeitig schämen sich Gewaltopfer oder fühlen sich machtlos, sprechen nicht über die Gewalt, die ihnen widerfährt, so dass Hilfe sie schwer erreichen kann. Hilfe erreicht daher nur einen Bruchteil der betroffenen Frauen.
Die SIGNAL-Patientinnenbefragung in der Rettungsstelle der Charité Campus Benjamin Franklin von 2003 hat gezeigt, dass fast 80% der befragten Frauen befürworten, nach Gewalterfahrungen gefragt zu werden.
Die Studie von Kavemann/Helfferich zum „Platzverweis nach Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt“ verdeutlicht, dass Frauen ergebnisoffene Beratung und Prozessbegleitung wünschen.

Intervention bei Partnergewalt ist für jede Profession an jedem Arbeitsplatz möglich und erfordert geschultes Personal, weil Fachkräfte oft eine große Unsicherheit haben, nach Gewalt zu fragen und nicht wissen, wie sie weiter verfahren sollen, wenn Betroffene auf Nachfrage von Partnergewalt berichten.

Ziel der Implementierung von Interventionsstandards in den bürgernahen Bereichen des Bezirksamtes und bei den freien Trägern ist es, Partnergewalt an Frauen früh zu erkennen, um ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen.
Das besondere Potenzial des Bezirksamtes liegt darin, dass viele Betroffenen unabhängig von ihrem Hintergrund erreicht werden können.

Berlin, den 03.12.2012

Marijke Höppner
SPD

Marius Feldkamp
Bündnis 90/Die Grünen

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