Schuleinzugsgebiete vernünftig einrichten

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, von einer Veränderung aller Einschulungsbereiche im Bezirk noch vor dem kommenden Anmeldetermin zu den ersten Klassen abzusehen. Zunächst erfolgt nur die notwendige Aufteilung des Einschulungsbereichs der ehemaligen Peter-Paul-Rubens-Schule. Dieser wird, wie in der aktuellen Planung vorgesehen, zwischen den Grundschulen: Fläming, Lindenhof und Teltow aufgeteilt. Allerdings behalten die genannten Grundschulen, abweichend von der Planung des Bezirksamts außerdem ihre bisherigen Einschulungsbereiche bei. Sollten in den aufgeführten Grundschulen bei den Anmeldungen zu den ersten Klassen die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, so sind analog zu dem Verfahren im Bezirk Pankow, die von Eltern angegebenen Wechselwünsche mit Vorrang zu behandeln. Des Weiteren wird das Bezirksamt aufgefordert, in dem ursprünglichen Einschulungsbereich der Peter-Paul-Rubens-Schule die Eltern über das Modell Gemeinschaftsschule und über das Verfahren zur Anmeldung in der Gemeinschaftsschule zu informieren und offensiv für diese zu werben. Entsprechende Schreiben sind in leicht verständlicher Sprache abzufassen. Weitere ggf. notwendige Veränderungen von Einschulungsbereichen sind erst nach einer ausführlichen ortsteilbezogenen Beratung im Schulausschuss und ggf. im Jugendhilfeausschuss einzuleiten. Bezüglich der weiteren Planung sind die im Folgenden genannten Aspekte zu berücksichtigen:
  • Es wird keine Grundschule geschlossen, weder kurz- noch mittelfristig.
  • Eine Schule sollte möglichst im Zentrum des Einzugsbereichs liegen, gewachsene Strukturen müssen dabei berücksichtigt werden.
  • Es gehört immer die nächst gelegene/erreichbare Schule vom Wohnort zum Einzugsbereich.
  • Gefährliche Straßen wie beispielsweise B 101, B 96, stark befahrende Ost-Westverbindungen oder andere Tempo 50-Straßen ohne Ampelregelungen gelten als natürliche Grenzen, wo sehr genau abgewogen werden muss. Im Zweifel gelten der alte Einzugsbereich und/oder gewachsene Strukturen.
  • Schulwege durch Parks, dunkle oder kaum bewohnte Gebiete oder die Benutzung der BVG sind nicht in die Planung einzubeziehen
  • Es ist darauf zu achten, dass es durch den neuen Zuschnitt der Einschulungsbereiche zu keiner nach-teiligen Entwicklung für einzelne Schulstandorte kommen kann
  • Bei der Kooperation Schule-Jugendhilfe gelten die Ortsteile als eigenständige Bereiche. Die Zusammenarbeit zwischen dem RSD und den Schulen sowie eine Beteiligung der Schulen mit den RAGs müssen befördert werden.
Begründung: Kinder, die eingeschult werden, sind zwischen fünf und sechs Jahren. Eine Verkehrserziehung hat meist bisher nur altersgerecht stattgefunden. Wir wollen, dass diese Kinder gesund in der Schule ankommen, dass die Eltern keine Angst haben müssen, dass ihren Kindern etwas passiert. Wir wollen ferner, dass die Kinder möglichst zu Fuß oder später mit dem Fahrrad gefahrenlos zur Schule ihres Einzugsgebiets gelangen können. Dazu bedarf es einer gut überdachten Planung der tatsächlichen Gegebenheiten einer Großstadt wie Berlin. Diese gilt es zu berücksichtigen. Damit Kinder und Eltern sich auf das Eigentliche konzentrierten können: nämlich auf die Schule – und nicht den Schulweg. Ein neuer Zuschnitt von Einschulungsbereiche muss strategisch die förderliche Entwicklung aller Grundschul-standorte unterstützen. Daher bedürfen beispielsweise insbesondere die folgenden dargestellten Bereiche einer Überarbeitung:
  • Teltow-Schule (Bereich jenseits Innsbrucker Platz)
  • Lindenhof-Schule (Infragestellung der Bereiche Südgelände, Friedhof und Kleingärten)
  • Schule am Dielingsgrund (gesamter Bereich nördlich der Marienfelder Chaussee)
  • Schule im Taunusviertel (Bereich Braunfelsstraße)
  • Barbarossa-Schule (Bereich im unmittelbaren Umkreis der Schule, die nicht der Schule zugeschlagen wurden)
  • Fläming-Schule (Berücksichtigung des besonderen inklusiven Profils)
Berlin Tempelhof-Schöneberg, den 10.09.2012 Oltmann, Zander-Rade Ahlhoff, Behrendt Gindra Ickes, Schulz-Günther

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