Tempo 30 zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Tempelhofer Damm im Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße einzusetzen, um eine wirksame Reduzierung der Feinstaub- und der Lärmbelastung zu erzielen.

Begründung:
Der Tempelhofer und Mariendorfer Damm ist eine der meistbefahrenen Hauptstraßen in Berlin. Die resultierenden Lärm- und Feinstaubbelastungen reduzieren die Aufenthaltsqualität am Tempelhofer Damm und belasten somit den Einzelhandel und die Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen. Der Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Stand 2011) weißt für den hier genannten Abschnitt eine durchgehend sehr hohe Belastung aus (Indexwert > 1,80 für PM10- und NO2-Belastungen). In zahlreichen Informationsveranstaltungen und Bürger/innenforen in den vergangenen Jahren wurde seitens der Anwohnerinnen und Anwohner und der Initiative TeMa e.V. auf die hohe Belastung hingewiesen und eine Temporeduzierung vorgeschlagen.

Eine Beeinträchtigung des Individual- und Berufsverkehrs während der Spitzenzeiten ist indes nicht zu erwarten, da aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens bereits jetzt zur „Rush-Hour“ praktisch keine Geschwindigkeiten oberhalb von Tempo 30 erreicht werden können. Ziel ist vielmehr, eine Verbesserung des Verkehrsflusses am Tag und eine spürbare Verkehrsberuhigung in der Nacht zu erreichen.

Gleichzeitig wird eine deutliche Erhöhung der Radverkehrssicherheit auf dem Tempelhofer Damm erwartet. Bereits in 2011 hat die Bezirksverordnetenversammlung mit dem Beschluss der Drucksache 1565/XVIII (Perspektiven für die Tempelhofer Nord-Süd-Achsen) ein Leitbild zur Entwicklung des Tempelhofer Damms formuliert und explizit auf eine nötige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen. Die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung der B 96.

Berlin, den 13.08.2012

Jan Rauchfuß

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