Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Tempo-10-Zone in den kleinen Seitenstraßen des Tempelhofer Damms unter Nutzung aller verkehrsrechtlichen Möglichkeiten beizubehalten. Sollte dies verkehrsrechtlich nicht durchführbar sein, sollen andere wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Seitenstraßen vor Durchgangsverkehr ergriffen werden.
Begründung:
Der Tempelhofer Damm ist insbesondere in der nachmittäglichen Verkehrsspitze stark überlastet. Vielen Verkehrsteilnehmern erscheint es daher attraktiv, über die kleinen Seitenstraßen auszuweichen. Diese Straßen sind kleinteilige Wohnstraßen und für die Aufnahme größerer Verkehrsmengen baulich nicht geeignet. Zum Schutz vor Schleichverkehr hat sich die erst 2011 eingeführte Tempo-10-Zone bestens bewährt. Dem Vernehmen nach soll sie nun aufgrund einer einzelnen Anwohnerbeschwerde aus verkehrsrechtlichen Gründen zurück genommen werden.
Berlin, den 07.05.2012
Christoph Götz
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