Aktualisierung der bezirklichen Spielplatzplanung

Die BVV ersucht das Bezirksamt, den Bestand an Spielplätzen und die aktuellen Bedarfe im Spielplatzbereich darzustellen sowie auf dieser Grundlage einen Entwurf zur Fortschreibung der Spielplatzplanung und der dafür erforderlichen Flächen zu erarbeiten. Die vorhandenen Anlagen sind hinsichtlich ihres Zustands bzw. Sanierungsbedarfs zu bewerten. Die bisherigen Zielsetzungen sind vor dem Hintergrund des Wandels der Bevölkerungsstruktur zu hinterfragen.

Der Entwurf ist mit den ggf. weiteren zuständigen Stellen abzustimmen und dem zuständigen Ausschuss der BVV bis Oktober 2012 zur Beratung vorzulegen. Die Spielplatzkommission ist einzubinden.

Nach Abschluss der Beratungen in den Gremien wird der Entwicklungsplan der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Die Aufstellung eines bezirklichen Spielplatzplanes ist nach der letzten Änderung des Spielplatzgesetzes im Jahr 2003 keine Pflichtaufgabe mehr. Dennoch bleibt die Versorgung der jugendlichen Bevölkerung mit adäquaten Freizeitangeboten eine Aufgabe der bezirklichen Daseinvorsorge. Um auf zukünftige Anforderungen schnell reagieren zu können und anhand nachvollziehbarer Kriterien sachgerecht entscheiden zu können, ist es erforderlich die für die Bezirke Tempelhof (1995) und Schöneberg (2000) verabschiedeten Spielplatzpläne zu validieren und fortzuschreiben.

Berlin, den 16.04.2012

Christoph Götz

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