Kunstkommission für Tempelhof-Schöneberg

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Kommission für Kunst im öffentlichen Raum zu bilden. Aufgabe der Kommission ist die Beratung des Bezirksamtes in allen Fragen der Kunst im öffentlichen Raum und der Kunst am Bau. Unter „Kunst-am-Bau“ und „Kunst-im-öffentlichen-Raum“ werden Kunstprojekte verstanden, die auf Grundstücken oder im Rahmen von Bauvorhaben des Landes Berlin realisiert werden. Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum koordiniert den interdisziplinären Abstimmungsprozess zwischen allen Beteiligten, um Kunstprojekte auf ihre städtebaulichen und ästhetischen Auswirkungen hin zu prüfen, die Realisierbarkeit von Vorhaben (Statik, Sicherheit, Haltbarkeit, etc.) zu eruieren und die Anwohnerinnen und Anwohner und andere Betroffene im Vorfeld der Entscheidung einzubeziehen. Der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum gehören folgende Mitglieder an: 1.) Ständige stimmberechtigte Mitglieder sind:
  • Bezirksstadtrat/-rätin für Kultur
  • Bezirksstadtrat/-rätin für Bauen
  • Leiter/-in bzw. Vertreter/-in des Kulturamtes
  • Leiter/-in Dezentrale Kulturarbeit
  • 1 Vertreter/-in für Fachöffentlichkeit zeitgenössische Kunst
  • 1 Vertreter/ in für Fachöffentlichkeit Architektur
2.) Ständige nicht stimmberechtigte Gäste sind: Je 1 Vertreter/-in der in der BVV vertretenen Fraktionen und Gruppen. Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, sich mit Projekt-vorschlägen für Arbeiten im öffentlichen Raum beim Bezirksamt zu bewerben. Alle Vorschläge werden gesammelt und der Kunstkommission zur Beratung vorgelegt. Die Projektvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung, die neben der konkreten inhaltlichen Beschrei-bung des Projekts Angaben über den geplanten Standort und den Realisierungszeit-raum und nach Möglichkeit Anschauungsmaterialien enthalten sollten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Vorschläge sich auf spezifische Situationen und Orte des Bezirks im öffentlichen Raum beziehen und sich damit auseinandersetzen.
  • Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang und bisherigem Schaffen.
  • Sind mehrere Künstlerinnen und Künstler am Projekt beteiligt, ist dies für jeden einzelnen beizufügen. Begründung: Ziel dieses Antrages ist es, Künstlerinnen und Künstlern den öffentlichen Raum für Kunstprojekte zu eröffnen. Dies ist für viele Künstlerinnen und Künstler gerade in Innenstadtbezirken von Interesse. Um die Auswahl und Genehmigung solcher Vorhaben zu steuern, ist die Einrichtung einer bezirklichen Kunstkommission sinnvoll. Berlin, den 12.03.20102 Melanie Kühnemann

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