Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an den Sekundarschulen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Kriterien entwickelt werden, die ab dem Schuljahr 2012/2013 bei einem Übersteigen der jeweiligen Anmeldezahlen ggü. vorhandenen Plätzen sowohl eine leistungsbezogene Durchmischung bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sicherstellt, als auch gerichtsverwertbar ist.
Begründung:
Gemäß Bericht der regionalen Schulaufsicht haben bei der Einschulung an den Oberschulen zum Schuljahr 2011/12 in Tempelhof-Schöneberg lediglich drei Oberschulen für das eigene Kriterienkontingent von 60% Auswahlkriterien für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entwickelt, die von der reinen Betrachtung des Durchschnitts der Zeugnisnoten der 6. Klasse abweichen. Die mehrheitliche Praxis sichert zwar die Verwertbarkeit auf dem Klageweg, führt aber unweigerlich zu einer übermäßigen Homogenität an gefragten Schulstandorten und damit zu einer Ausgrenzung und Ballung notenmäßig leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler an weniger gefragten Standorten. Abseits der Schulnoten vorhandene Talente und Möglichkeiten geraten hierdurch außerhalb jeder schulischen Förderung, die von den Schulen selbst geschaffenen Schulprofile und Ausrichtungen finden tatsächlich keine Berücksichtigung. Ein Beibehalten der im vergangenen Jahr an bis auf drei Ausnahmen an allen Sekundarschulen angewandten Praxis unter maßgeblicher Verwendung des Notendurchschnitts ist abzulehnen.
Berlin, den 09.01.2012
Daniel Behrendt
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