Das Bezirksamt wird ersucht monatlich in Übersichtsform zum jeweiligen Status der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne zu informieren. Der gewählte Verfahrensweg nach BauGB, die Nummer des Verfahrens, eine stichwortartige Beschreibung der geografischen Verortung sowie besondere Hinweise zum aktuellen Fortgang sind zu benennen. Als leicht verständliche Ablaufdiagramme sind die erreichten bzw. noch anstehenden Verfahrensschritte mit Datierungen hinterlegt darzustellen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit sind besonders hervorzuheben. Diese Übersichten sind im Internet den jeweiligen Verfahren zugeordnet zu veröffentlichen, an geeigneten Stellen im Bezirk öffentlich auszuhängen und der BVV in Schriftform zu übermitteln.
Begründung:
Das derzeit praktizierte Verfahren zur Information der BVV und der Öffentlichkeit ist für viele nicht ständig mit Planungsabläufen befasste Beteiligte und Bürger nicht ausreichend trans-parent und verständlich.
Berlin, den 05.12.2011 Christoph Götz
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