Vielfalt der Träger bei Aufträgen

im Betreuten Einzelwohnen berücksichtigen

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Vergabe von neuen Fällen im Betreuten Einzelwohnen (ehemals Einzelfallhilfe) die Vielfalt von Trägern zu berücksichtigen und die Konzentration auf wenige Träger zu vermeiden. Die Qualitätskriterien für eine Auswahl durch das zuständige Fallmanagement sollen dem Ausschuss für Soziales und Jobcenter vorgestellt werden.

Der BVV ist am 25.08.2011 im Ausschuss für Soziales und Jobcenter zu berichten.

Begründung:

Für neue Fälle im Betreuten Einzelwohnen sollte die Bewerbung von geeigneten Trägern, die bisher nur wenige oder keine Klienten betreuen, Berücksichtigung finden. Ziel muss es sein, eine Vielfalt von Trägern im Bezirk zu erhalten.

Berlin, den 06.06.2011

Dr. Rainer Baack

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