Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Verkehrsüberwachung durch stationäre und mobile Geschwindigkeitsradars („Blitzer“) einzusetzen.
Hierzu soll das Bezirksamt kriterienbasiert geeignete Standorte identifizieren und den zuständigen Stellen zur Umsetzung vorschlagen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Oktober 2022 zu berichten, welche Standorte vorgeschlagen und anhand welcher Kriterien diese ausgewählt wurden.
Begründung
erfolgt ggf. mündlich
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Marijke Höppner | Jan Rauchfuß (Mail) |
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