Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Land Berlin für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzusetzen, die die Konfiszierung und Versteigerung von Fahrzeugen ermöglicht, mit denen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen verursacht wurden.
Als Anhaltspunkt für die Ausgestaltung der Regelung kann eine im März 2024 vorgenommene Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung dienen. Dort dürfen Fahrzeuge von Rasern, die wiederholt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um 60 km/h bzw. außerorts um 70 km/h überschritten haben, konfisziert werden. Bei einmaligen Verstößen gilt entsprechendes bei Überschreitungen um 80 km/h bzw. 90 km/h.
Dabei ist in Deutschland von vorneherein zu berücksichtigen, dass die Konfiszierung von Fahrzeugen auch ermöglicht wird, wenn es sich um geleaste Fahrzeuge, Mietwagen oder ausgeliehenes Eigentum von Verwandten oder Freunden handelt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem April 2026 entschieden, dass gleiches Recht für alle Raser-Fahrzeuge gelten muss und mit der Vergabe eines Fahrzeugs an eine andere Person eine Verantwortung beim Eigentümer verbleibt.
Begründung
Das in Österreich nach dem Prinzip „Beschlagnahme, Verfall, Verwertung“ entwickelte Verfahren dient dazu, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen durch den Entzug und die anschließende Versteigerung des Fahrzeugs zu bestrafen. Die durch Versteigerung gewonnenen Erlöse werden zu einem großen Teil an einen Verkehrssicherheitsfonds übertragen, aus dem Verkehrssicherungsmaßnahmen finanziert werden können. Ein kleinerer Teil von derzeit 30% der Erlöse verbleibt in der Kommune, um die Kosten und den Aufwand des Verfahrens zu refinanzieren.
Das strikte Vorgehen der österreichischen Behörden folgt Grundsätzen, die auch in Deutschland von einem großen Teil der Bevölkerung geteilt werden:
Berlin, den 11.05.2026
Marijke Höppner
Jan Rauchfuß
Fraktion der SPD
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| Marijke Höppner | Jan Rauchfuß (Mail) |
2026-05-11
Eingebracht
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