Wählen heißt mitentscheiden: Am 18. September bestimmen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Landesparlament und die

Veröffentlicht am 15.09.2011 in Wahlen

In Berlin wird alle 5 Jahre das Abgeordnetenhaus gewählt, das Landesparlament des Bundeslandes Berlin. Es entspricht in seiner Funktion den Landtagen der anderen Bundesländer. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister, den Regierungschef des Berliner Senats, der wiederum die Senatorinnen und Senatoren ernennt.

Insgesamt sind 141 Mandate zu vergeben, 78 davon werden direkt über die Wahlkreise verteilt. Gewählt ist in den Wahlkreisen die/der Kandidat/in, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Die übrigen Abgeordneten ziehen über die Landes- bzw. Bezirksliste ihrer Partei in das Parlament ein.

Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monate den Haupt- wohnsitz in Berlin hat. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein/e Direktkandidat/in gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme bestimmt das endgültige Kräfteverhältnis der Parteien im Abgeordnetenhaus.

Bei den Erststimmen ist es meist so, dass nur die Kandidaten der großen Parteien überhaupt eine Chance haben, den Wahlkreis direkt zu gewinnen. Bei der letzten Wahl konnte die SPD in Tempelhof-Schöneberg 5 der 8 Wahlkreise gewinnen.

Die kleineren Parteien entsenden ihre Abgeordneten meist von der jeweiligen Landes- und Bezirksliste, so die Parteien die 5-Prozent-Hürde überspringen. Das bedeutet: Nur die Parteien sind im Parlament vertreten, die bei den Zweitstimmen mindestens 5% erreichen.

Neben der Wahl des Regierenden Bürgermeisters ist es Aufgabe des Abgeordnetenhauses, Gesetze und den Haushalt zu verabschieden, mit denen die wesentlichen Entwicklungen Berlins bestimmt werden. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind also für die Zukunft Berlins von großer Bedeutung und die wichtigste Möglichkeit für die Berlinerinnen und Berliner, die Politik in der Stadt zu bestimmen.

Politik im Bezirk
Zeitgleich werden am 18. September in den 12 Bezirken Berlins jeweils die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) ge- wählt, ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren. Jede BVV besteht aus 55 Mitgliedern. Sie ist die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger auf Bezirksebene. Die Bezirksverordneten nehmen ihre Tätigkeit ehrenamtlich wahr.

Zur Wahl sind alle Deutschen und EU-Bürger berechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bezirk wohnen.

Jede/r Wähler/in hat eine Stimme, die sie/er für eine Parteiliste (also nicht für eine Person) abgibt. Der auf eine Partei entfallende Stimmenanteil bestimmt die Stärke der jeweiligen BVV-Fraktion.

Zu den Aufgaben der BVV gehört die Bildung des Bezirksamtes durch die Wahl der Bezirks- bürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der weiteren (ab 2011 nur noch) vier Be- zirksstadträte. Die BVV kontrolliert die Bezirksverwaltung und beschließt auch den Bezirkshaushaltsplan.

Die Stadtratsposten werden proportional zum Wahlergebnis auf die Parteien verteilt. Für die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters hat grundsätzlich die stärkste Fraktion das Vorschlagrecht. Das kann aber an eine »Zählgemeinschaft« aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, wenn sie insgesamt über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügen.

 
 

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