SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg lehnt Vorstoß Stephan von Dassels ab

Veröffentlicht am 08.08.2017 in Pressemitteilung

"Prostituierte nicht in die Illegalität treiben"

 

Die SPD-Fraktion lehnt den Vorschlag des grünen Bezirksbürgermeisters von Mitte ab, die Straßenprostitution berlinweit zu verbieten, um den Straßenstrich in der Kurfürstenstraße zu bekämpfen. Sinnvoll sei eine kontinuierliche Sozialarbeit vor Ort, sowie der im Koalitionsvertrag verankerte Runde Tisch zum weiteren Umgang mit der Sexarbeit im Kurfürstenstraßen-Kiez.

 

Dazu die Sprecherin für Frauenpolitik Manuela Harling: „Der grüne Bezirksbürgermeister möchte sich wegducken. Wer glaubt denn ernsthaft, dass eine Verbotsverordnung die Ausübung der Prostitution verhindern würde? Sein Vorschlag, die Straßenprostitution zu verbieten und den Prostituierten das Arbeiten in den Wohnungsbordellen anzuraten, zeugt von Ahnungslosigkeit. Der Artikel 297 "Verbot der Prostitution im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) unterscheidet nicht zwischen Straßenprostitution und Wohnungsprostitution. Es erscheint uns nicht sonderlich klug, die Sexarbeiterinnen und -arbeiter in die Illegalität zu drängen. Das erschwert die Arbeit der Polizei und gefährdet die Sicherheit der Prostituierten, die legal arbeiten wollen.", so Harling weiter. Bekannt sei, dass die Sexarbeit in Sperrgebieten illegal ausgeübt werde. Verdrängung in Rand- und Gewerbegebiete ziehe meistens Zuhälterei, organisierte Kriminalität und das Rotlichtmilieu an. Auch gewalttätige Freier nutzten die unübersichtliche Situation in unkontrollierten Gegenden aus.

 

Marijke Höppner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende fügt hinzu: „In steter Regelmäßigkeit fordern konservative Politiker die Einführung eines Sperrgebietes oder von Sperrzeiten für den Straßenstrich in der Kurfürstenstraße. Meist beugen Sie sich damit dem Druck einzelner Bürgerinnen und Bürger, die grundsätzlich ein Problem mit Sexarbeit haben. Auch der grüne Bezirksbürgermeister offenbart in seiner Presseerklärung, dass er sich aggressiven Anwohnerinnen und Anwohnern gegenüber in der Handlungspflicht sieht."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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