„Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten…“, das stimmt einfach nicht, denn Einwohner mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Übernahme von Rechtsberatungskosten.
„Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten…“, das stimmt einfach nicht, denn Einwohner mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Übernahme von Rechtsberatungskosten.
Bislang hat auch das Bezirksamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg kostenlose Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger angeboten. Da jedoch die Bürger Anspruch auf Rechtsberatung durch einen fachlich geschulten und erfahrenen Rechtsanwalt haben, wurde dieses Doppelangebot im klassischen Sinne auf Initiative der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung abgeschafft. „Mit der Abschaffung der kostenlosen Rechtsberatung im Bezirk sparen wir nicht nur Haushaltsmittel ein, sondern wir bieten den Bürgern die Möglichkeit sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt zu wenden. Rechtsanwälte können aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung eine hohe Beratungsqualität gewährleisten. Zudem steht es dem Bürger frei, sich seinen Rechtsanwalt frei zu wählen, so dass er immer einen Spezialisten für seinen persönlichen Problemkreis aussuchen kann“, streicht Stefan Böltes, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg, hervor. Bei Rechtsproblemen können sich einkommensschwache Bürger an das für sie zuständige Amtsgericht, für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist dies das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, wenden und dort einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Jeder in der Bundesrepublik zugelassene Anwalt ist verpflichtet, dem ratsuchenden Bürger Rechtsrat zu erteilen und die Kosten mit der Staatskasse abzurechen.
Für weitergehende Informationen oder Rückfragen, steht Ihnen das Büro der SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg jederzeit gern, auch telefonisch, zur Verfügung.
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Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.