Die Jobcenter bleiben erhalten

Veröffentlicht am 23.05.2010 in Informationen

Noch ist nichts beschlossen, aber alles auf den Weg gebracht: Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, allgemein „Hartz IV-Empfänger“ genannt, soll bestehen bleiben. Wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht wieder blockiert, können das Grundgesetz (neuer Artikel 91 e) geändert und die entsprechenden Gesetze ergänzt werden. Darauf haben sich die Bundesregierung sowie Vertreter der CDU/CSU und der SPD und Vertreter der Ministerpräsidenten geeinigt. Der Bundestag könnte die Vorlagen ab Mai verhandeln und beschließen, der Bundesrat am 9. Juli folgen.

Es wurde auch Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 eine Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt. Diese Zeit wurde bisher zum Streiten genutzt und gipfelte im Koalitionsvertrag mit der Absage der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. Das ist nun vom Tisch, dank des hessischen Ministerpräsidenten Koch und der SPD.
Die Jobcenter bleiben also bestehen. Das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen, denn sie müssen, wie bisher, nur zu einem „Amt“ und nur einen Antrag mit vielen unverständlichen Fragen ausfüllen.

Die zweite gute Nachricht besteht in der Absichtserklärung, durch Gesetz festzulegen, dass auf einen Sachbearbeiter 150 Fälle kommen, bei den „Kunden“ unter 25 sollen es nur 75 sein.

Die dritte gute Nachricht ist, dass es pro Jobcenter eine einheitliche Personalvertretung geben wird. Bisher waren es zwei oder auch sechzehn oder noch mehr. Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufatmen, denn in Kürze werden sie wissen, woran sie sind und nicht mehr in ständiger Ungewissheit leben.

Die Zufriedenheit der Beschäftigten dürfte allerdings Grenzen haben. Denn sie bleiben für weitere fünf Jahre bei ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn, also der Kommune oder der Arbeitsagentur. Damit bleibt es auch bei der unterschiedlichen Bezahlung bei gleicher Arbeit. Es bleibt auch bei der derzeitigen Zwitterstellung, allerdings mit einem Personalrat und mit einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin mit Personalverantwortung.

Immerhin besteht nun eine größere Chance, die Arbeit in den Jobcentern zu verbessern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und zu schulen. Gesteuert wird über Zielvereinbarungen, kontrolliert weiter über Trägervertretungen, wobei nun auch die Bundesländer über Vereinbarungen zwischen dem Bund und ihnen in die Verantwortung eingebunden werden.

In Berlin muss es bei zwölf Jobcentern, einem pro Bezirk, bleiben, wobei die Geschäftsführer/innen weiter von der Agentur oder der Kommune bestellt werden und sie gegenüber einer Trägerversammlung rechenschaftspflichtig sind. Aber die Koordination in Berlin muss verbessert werden. In Berlin ist einheitliches Handeln in mehr Fällen als bisher gefordert. Es darf nicht sein, dass bei einem Umzug vom Bezirk A nach B alle Unterlagen neu beigebracht werden müssen, weil alles von vorn beginnt, da die Akte nicht mitwandert. Oder dass der Bezirk M Maßnahmen ablehnt, die der Bezirk N unterstützt. Oder dass jemand aus einer Maßnahme ausscheiden muss, weil sie das nun zuständige Jobcenter nicht finanziert.
Insofern benötigen wir eine zentrale Leitstelle, aber auch in Zukunft zielgerichtete bezirkliche Arbeitsprogramme.

Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung, Bundesländern und SPD eröffnet auch die Möglichkeit zu optieren, also finanzielle Leistungen und Vermittlung wirklich aus einer Hand, nämlich von der Kommune zu erbringen. Diese Möglichkeit ist dadurch gegeben, dass die Zahl der Optierenden von 69 auf 110 erhöht werden und auf Dauer gelten soll. Wir sollten das für Berlin ausschließen, soweit es eine Bewerbung für 2012 betrifft, weil wir das gar nicht schaffen könnten und ein Chaos in den Jobcentern verursachen würden. Wir sollten aber die Entwicklung genau beobachten und eine Bewerbung für 2015 überprüfen. Wir sollten immer daran denken, dass viele Langzeitarbeitslose Anspruch auf kommunale Leistungen haben, die in Berlin von den Bezirken erbracht werden. Arbeitsvermittlung ist eben nur möglich, wenn das Umfeld stimmt, wenn z.B. der Kita-Platz vorhanden ist (mal abgesehen davon, dass es auch an Arbeitsplätzen mangelt).

Wir können also vom 9. Juli an optimistisch auf 2011 zusteuern. Hoffen wir, dass bis Silvester 2010 auch die andere Aufgabe, die die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, zufrieden stellend gelöst wurde, nämlich die Neufassung der Regelsätze (nicht nur für Kinder und nicht nur für arbeitsuchende Grundsicherungsempfänger/innen, sondern auch für diejenigen, die wegen Alter oder dauernder Arbeitsunfähigkeit auf die Grundsicherung angewiesen sind).

Rainer Thamm, Bürgerdeputierter

 
 

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