Eckpunkte der Weiterentwicklung des Bebauungsplans 7-65ve („Wohnquartier Alboinpark“)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die Verkehrserschließung, soweit sie den motorisierten Verkehr betrifft, wird beim Vorhaben „Wohnquartier Alboinpark“ ausschließlich über die Bessemerstraße realisiert. Eine Nutzung der Eythstraße (Röblingstraße) ist ebenso auszuschließen wie eine durch das Bauvorhaben induzierte Verlegung der Bushaltestelle im Wendekreis Eythstraße.
2. Die Beiträge des Projektentwicklers zur Erschließung und zur sozialen Infrastruktur werden in Anlehnung an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ermittelt. Die Beiträge sollen in erster Linie der Stärkung des Schulstandorts Lindenhofschule sowie der Kita- und Hortbetreuung in näheren Umfeld des Bauvorhabens dienen, da vom Bauvorhaben erkennbar eine Nachfrage-Erhöhung für die in der Umgebung vorhanden Infrastruktureinrichtungen ausgeht.
3. Auf dem Grundstück des Vorhabenträgers sind ausreichend attraktive Spielmöglichkeiten für Kinder vorzusehen.
Begründung:
Ggf. mündlich
Axel Seltz
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