Abgabe bezirklicher Liegenschaften

an den Liegenschaftsfonds Berlin

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV über beabsichtigte Aufgaben oder anderweitige Ver-marktung bezirklicher Liegenschaften unverzüglich im zuständigen Ausschuss zu berichten.

Begründung:
Die Information mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf gibt der BVV die Möglichkeit zu bewerten, ob bei einer Vermarktung bis dahin nicht berücksichtigte Belange des Bezirks tan-giert werden und im Bedarfsfall Einfluss auf die Abgabe bzw. die Veräußerung zu nehmen.

Berlin, den 05.12.2011
Christoph Götz

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