Aktuelles aus der BVV zu den Bereichen Gesundheit und Soziales berichtet der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Rainer Baack. Diesmal zu den Themen Interessenbekundungsverfahren für die Seniorenheime, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung im Rathaus Schöneberg und Einschulungsuntersuchungen:
Interessenbekundungsverfahren für die Seniorenheime
Die städtischen Pflegeeinrichtungen Tempelhof - Georg-Kriedte-Haus und
Louise-Schroeder-Haus sind finanziell unterausgestattet und konzeptionell nicht auf dem neuesten Stand. Da der Bezirkshaushalt die notwendigen Investitionsmittel nicht hergibt, hat die BVV in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, dass das Bezirksamt ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchführt, um potenzielle Betreiber zu finden. Diese sollten wirtschaftlich und fachlich leistungsstark und entweder ein städtischer oder gemeinnütziger Träger sein.
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung im Rathaus Schöneberg - eine Frage der Menschenwürde
Ebenfalls in der Juni-Sitzung hat die BVV zum wiederholten Mal über die Barrierefreiheit im Rathaus Schöneberg diskutiert und den Ausschuss für Facility-Management beauftragt, die Zuweisung entsprechender Investitionsmittel zu regeln. Alle, denen die Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft ein politisch wichtiges Ziel und eine humane Bringschuld für Menschen mit z. T. schwerem Schicksal ist, hoffen auf nunmehrige Realisierung der Zuweisung der Investitionsmittel.
Einschulungsuntersuchungen abgeschlossen
Auf unsere mündliche BVV-Anfrage berichtete das Bezirksamt, dass die für eine optimale Beschulung wichtigen Einschulungsuntersuchungen durch den Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst (KJGD) für das neue Schuljahr 2010/2011 zu Ende Juni 2010 abgeschlossen sind. Andere Bezirke meldeten hier erhebliche Verzögerungen. In den Vorjahren hat sich gezeigt, dass der Anteil der Kinder mit hierbei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf bei ca. 5% liegt. 2009 waren das 127 Kinder, die Einschränkungen beim Sehen (0,2 %), Sprache (2,9 %), körperlich motorische Entwicklung (0,9 %), geistige Entwicklung (1,2 %) und Autismus (0,2 %) aufwiesen. Die ergänzende sonderpädagogische Einschulungsuntersuchung legt dann fest, ob das Kind in einer Regelschule oder in einem sonderpädagogischen Förderzentrum unterrichtet werden sollte.
Rainer Baack, Gesundheitspolitischer Sprecher