Neuordnung der Jobcenter

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich mit den anderen Bezirken und dem Senat auf die Entwicklung einer gemeinsamen Berliner Linie bei der Neuordnung der Jobcenter zu verständigen. Um die beste Arbeit für und mit den Arbeitssuchenden zu ermöglichen und die beste Grundlage für individuelle und nachhaltige Integrationswege zu bieten, müssen folgende Grundsätze erfüllt werden:

Alle Arbeitsuchenden erhalten eine individuelle, passgenaue Betreuung. Hilfe und Angebote müssen zu den Menschen passen und nicht die Menschen für die Angebote passend gemacht werden.
Für eine individuelle Betreuung bedarf es der Gestaltungsfreiheit vor Ort und flexibler Instrumente. Die Entscheidungsstrukturen sind daher dezentral zu organisieren. Die bisherigen zentralen Vorgaben durch die Arbeitsagentur berücksichtigen die individuellen Erfordernisse und regionalen Unterschiede häufig zu wenig.
Personal- und Budgethoheit werden weitgehend vor Ort wahrgenommen. Partnerkommune und Arbeitsagentur agieren in ihren Entscheidungen auf Augenhöhe.
Die Verknüpfung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ansätzen bei der Betreuung von arbeitsuchenden Menschen hat sich bewährt und muss beibehalten werden.
Möglichst viele Leistungen und Hilfen nach dem SGB II werden aus einer Hand und aus einem Guss gewährleistet – ein Zurück zum Lauf von Amt zu Amt muss vermieden werden. Für unvermeidliche Schnittstellen, z. B. zwischen JobCenter und Jugend- oder Wohnhilfe, werden Verfahren zur möglichst reibungslosen Überwindung eingeführt bzw. schon vorhandene und bewährte Strukturen beibehalten.
Bundeseinheitliches Leistungsrecht und Qualitätsstandards sind fest zu schreiben.
Zugang von ALG-II-EmpfängerInnen zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung und bundesweites Benchmarking sind zu sichern.
Zusätzliche finanzielle Belastungen und Risiken für die Bezirke sowie für das Land Berlin sind zu vermeiden.
Eine rechtlich einwandfreie Lösung ist zu schaffen. Die notwendigen gesetzlichen Veränderungen sind möglichst schnell vorzunehmen.

Über die Entwicklung eines solchen Konzepts ist der BVV zu berichten.

Begründung:

Mit Urteil vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften nach §44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt. Nach dem Urteil des BVerfG müssen die Arbeitsgemeinschaften jedoch spätestens Ende des Jahres 2010 aufgelöst und durch ein anderes,
grundgesetzkonformes Trägermodell ersetzt werden.
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit wurden Eckpunkte eines Modells „Das kooperative Jobcenter“ vorgelegt, welche eine Neuordnung unterhalb einer Gesetzesänderung in Form eines zwischen den Trägern der Argen freiwilligen und einvernehmlichen Überganges vorsehen. Die Trägervertretung der Argen, also auch des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg soll in diesem Modell durch einen Kooperationsausschss ersetzt werden, der formal nicht mehr die gleichen Rechte einer „Verwaltungsspitze“ haben würde.

Eine Zusammenarbeit zwischen Landesebene und den Bezirken zur bundesweiten Neuregelung sollte vermeiden, vermeintlich einfachen Lösungen zu folgen. Die Zentralisierung der Jobcenter, d.h. die Durchführung des SGB II komplett in Bundesverwaltung zu legen, wäre ein Rückschritt.
Die eingeübte Kooperation zwischen Bezirken und der Agenturseite in den Jobcentern kann zwar auch in Tempelhof-Schöneberg weiterhin zu einer verlässlichen Zusammenarbeit führen. Eine Stärkung der Bundesagentur für Arbeit und deren direkte Weisungsrechte an die Jobcenter drohen aber, dem Ziel einer dezentralen und regionalen Arbeitsmarktspolitik entgegen zu laufen. Wenn die Jobcenter nur noch „eigenverantwortliche Geschäftseinheiten der Agentur für Arbeit vor Ort“ wären, entscheidet die Zentrale in Nürnberg in einem noch höheren Maße als bislang, wie die Langzeitarbeitslosen betreut werden und wie die Eingliederungsmittel verwendet werden. Das kann weder im Sinne der
Bezirke noch des Landes Berlin sein und kann sich auch negativ auf die Betreuung der Erwerbslosen auswirken.

Das oberste Ziel der Neuordnung muss daher die bürgernahe, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortliche und unbürokratische Betreuung von Langzeiterwerbslosen sein, die darauf ausgerichtet ist, den Betroffenen dauerhaft ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Die individuelle Förderung muss im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Das bedeutet zuallererst, dass die Leistungserbringung wie bisher mindestens unter einem Dach erfolgen sollte, das eigentliche Ziel bleibt die Hilfe aus einer Hand. Die Betreuung sollte so qualifiziert, individuell und passgenau wie möglich, die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sollte nur so zentral wie unbedingt nötig - etwa bei der Vermittlung - sein. Gestaltungsfreiheit vor Ort und eine dezentrale, regionale Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik sollten die Regel sein. Die Neuordnung der Betreuung und Vermittlung Langzeiterwerbsloser darf nicht zu einer stärkeren Belastung strukturschwacher Bezirke oder des Landes Berlin führen.

Die qualifizierte Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen wird auch in Zukunft nur mit einem Maximum an Zusammenarbeit gelingen. Hierzu gibt es Tempelhof-Schöneberg gute und erfolgreiche Ansätze. Diese Erfahrungen der Kooperation gilt es zu sichern und weiter zu entwickeln.

AntragstellerIn: Nina Katzemich
Bündnis 90/Die Grünen

Ingo Nürnberger,
SPD

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