Verlagerung der Feuerwache Feurigstraße
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen zu prüfen, ob eine Verlagerung der Feuerwache Feurigstraße zum in der Entwicklung befindlichen Gewerbegebiet Naumannstraße / Kolonnenstraße möglich ist.
Begründung:
Es sprechen vier wesentliche Aspekte für eine Verlagerung der Feuerwache:
1. Soziale Stabilisierung des Kiezes
Eröffnung von Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung als Maßnahme zur sozialen Stabilisierung des Feurigkiezes da die dortigen Straßen dann nicht mehr für die Feuerwehrausfahrt freizuhalten wären. Zugleich könnte bei der Vermarktung des Gebäudes die Ansiedelung sozial stabilisierender Nutzungen verfolgt werden.
2. Immissionsschutz
Schutz der im dichten Mietshausgebiet lebenden Bevölkerung vor Geräuschbelastungen durch ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge
3. Betriebliche Organisation
Schnelle und günstig Erreichbarkeit des gesamten Stadtbereichs durch die Feuerwehr (unmittelbarer Anschluss an wichtige Hauptverkehrs-Achsen und Stadtring) statt Lage im Wohngebiet mit kleinteiliger Verkehrssituation und Behinderungen
4. Kosteneinsparung
Günstigerer Betrieb im zweckorientierten Gebäude, zugleich Vermarktbarkeit des bisherigen Gebäudes. Möglicherweise kann ein neues Gebäude durch die Veräußerung des bisherigen Gebäudes finanziert werden.
Berlin, den 07.04.2008
Elke Ahlhoff, Margrit Zauner
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
Neues aus dem Bezirk | SPD-Fraktion TS
Wir haben als SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg bei WhatsApp einen Kanal eingerichtet, um über unsere Arbeit zu informieren. Über den kostenlosen Kanal kann man unsere Arbeit verfolgen und ist bestens informiert.
E-Mail: post(at)spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
Tel: 030 90277 6486
Fax: 030 90277 4672
Social Media:
Facebook SPDFraktionTS
X spd_bvvts
Instagram spdfraktionts
Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.