Neuer Schwung für die Politik für Menschen mit Behinderungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für
Menschen mit Behinderungen vom 25. Februar

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt,

1. die demnächst freiwerdende Stelle des Bezirksbehindertenbeauftragen umgehend wieder zu besetzen;

2. zeitnah nach der Wiederbesetzung der Stelle ein Behindertenpolitisches Forum einzuberufen, zu dem alle interessierten Bürger/innen sowie die im Bereich der Behindertenpolitik relevanten bezirklichen Akteure eingeladen werden (z.B. Verbände der Menschen mit Behinderung, freie Träger, Wohlfahrts- und Sozialverbände). Dieses Forum findet künftig alle zwei Jahre statt;

3. die Neubildung des Bezirklichen Behindertenbeirats in einem offenen Bewerberverfahren vorzubereiten: Dieser soll auf dem Behindertenpolitischen Forum vorgestellt und in einer geheimen verbundenen Einzelwahl von den Teilnehmer/innen des Forums gewählt werden. Das Bezirksamt stellt sicher - sofern dies möglich und für die Betroffenen zumutbar ist - , dass Menschen ohne Behinderung den Beirat nicht mitwählen. Spontane Kandidaturen während des Forums sind möglich.
Der Behindertenbeauftragte beruft die Beiratsmitglieder auf der Basis der erzielten Ergebnisse.

Im Einzelnen soll für die Berufung und die Arbeit des Beirats gelten:

a) Das Bezirksamt bereitet die Wahlen mit dem Vorstand des bisherigen Beirats vor und strebt eine möglichst repräsentative Besetzung des Beirats an, was die Behinderungsarten sowie die Vertretung von Personengruppen (z.B. Frauen mit Behinderung, Migrant/innen und Kinder/Jugendliche mit Behinderung) angeht. Stellvertretende Interessenswahrnehmung ist dabei im fachlich angemessenen Umfang zulässig und sinnvoll. Der Behindertenbeirat setzt sich aus sachkundigen Einzelpersonen einerseits und entsandten Vertreter/innen von Fachverbänden, Trägern und Institutionen andererseits zusammen. Es wird diesbezüglich eine Quotierung von ungefähr 1/3 zu 2/3 vorgeschlagen.

b) Nachbesetzungen des Gremiums durch den Bezirksbehindertenbeauftragten werden zwischen den zweijährlich stattfindenden Foren nur dann vorgenommen, wenn entsandte Vertreter/innen ausscheiden und die betreffende entsendende Organisation ein neues Mitglied vorschlägt.

c) Geprüft werden soll, wie die Zusammenarbeit von Seniorenvertretung und Bezirksbehindertenbeirat gestärkt werden kann.

d) Der Behindertenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er verfasst einen schriftli-chen Jahresbericht über seine Arbeit und gibt diesen dem Bezirksamt zur Kenntnis.

Das Bezirksamt informiert die BVV über die Zusammensetzung des Behindertenbeirats und gibt ihr dessen Geschäftsordnung zeitnah zur Kenntnis.

4. der BVV ein Konzept für die Politik für Menschen mit Behinderung in Tempelhof-Schöneberg vorzulegen. Dieses Konzept wird vom Bezirksamt vor der Vorlage in der BVV mit dem neubestimmten bezirklichen Behindertenbeirat erörtert. Das Konzept wird spätestens sechs Monate nach Neuberufung des/der Bezirksbehindertenbeauftragten vorgelegt.

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