Gestaltungssatzung für Schöneberg Nord

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Gestaltungssatzung für Schöneberg Nord

Die BVV ersucht das Bezirksamt

für das Gebiet zwischen Maaßen-, Winterfeldt-, Froben- und Bülowstraße den Entwurf für eine Satzung gem. § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 BauGB vorzubereiten. Der BVV ist bis zum 30.6.2008 zu berichten.

Begründung:

Das ehemalige Sanierungsgebiet Schöneberg Nord wurde im oben bezeichneten Bereich wegen seiner besonders intakten Bauten und Fassaden in den 1970 und 80er Jahren beson-ders aufwendig restauriert und hergerichtet.
Mit dem Auslaufen der Sanierungssatzungen und dem Ende der Bindungsfrist der umfang-reichen öffentlichen Förderungen stehen diese bedeutenden und reich geschmückten Häu-ser nun ohne Schutz da. Dies kann, wie aktuelle Vorgänge zeigen, auch während laufender gerichtlicher Prüfung zur Totalzerstörung der Fassaden führen.

Um dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine rechtliche Handhabe zu geben, hier im Sinne des Denkmalserhalts bewahrend, aber unterhalb des Denkmalschutzrechts tätig zu werden, ist eine Gestaltungssatzung gem. § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 BauGB für dieses besondere Gebiet Schönebergs zu beschließen.

Berlin, den 11. Februar 2008

Elke Ahlhoff, Andreas Baldow
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

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