Neuer Schwung für die Politik für Menschen mit Behinderungen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Neuer Schwung für die Politik für Menschen mit Behinderungen in Tempelhof-Schöneberg!

Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1. die demnächst freiwerdende Stelle des Bezirksbehindertenbeauftragen umgehend wieder zu besetzen,

2. zeitnah nach der Wiederbesetzung der Stelle ein Behindertenpolitisches Forum einzuberufen, zu dem alle interessierten Bürger/innen sowie die im Bereich der Behindertenpolitik relevanten bezirklichen Akteure eingeladen werden (z.B. Verbände der Menschen mit Behinderung, freie Träger, Wohlfahrts- und Sozialverbände). Dieses Forum findet künftig alle zwei Jahre statt.

3. die Neubildung des Bezirklichen Behindertenbeirats vorzubereiten: Dieser soll auf dem Behindertenpolitischen Forum vorgestellt und in einer geheimen Wahl von den Teilnehmer/innen des Forums bestätigt werden. Der Behindertenbeauftragte beruft die Beiratsmitglieder auf der Basis dieses Ergebnisses.

Das Bezirksamt bereitet diese Wahlen mit dem Vorstand des bisherigen Beirats vor und strebt eine möglichst repräsentative Besetzung des Beirats an, was die Behinderungsarten sowie die Vertretung von Personengruppen (z.B. Frauen mit Behinderung, Migrant/innen und Kinder/Jugendliche mit Behinderung) angeht. Stellvertretende Interessenswahrnehmung ist dabei im fachlich angemessenen Umfang zulässig und sinnvoll. Der Behindertenbeirat setzt sich aus fachkundigen Einzelpersonen und entsandten Vertreter/innen von geeigneten Verbänden, Trägern und Institutionen zusammen. Nachbesetzungen des Gremiums durch den Bezirksbehindertenbeauftragten werden zwischen den Foren nur dann vorgenommen, wenn entsandte Vertreter/innen ausscheiden und die betreffende entsendende Organisation ein neues Mitglied vorschlagen. Geprüft werden sollte, wie die Zusammenarbeit von Seniorenvertretung und Bezirksbehindertenbeirat gestärkt werden kann. Der Behindertenbeirat erarbeitet eine Geschäftsordnung.

Das Bezirksamt gibt der BVV die Zusammensetzung des Behindertenbeirats und die Geschäftsordnung zeitnah zur Kenntnis.

4. der BVV ein Konzept für die Politik für Menschen mit Behinderung in Tempelhof-Schöneberg vorzulegen. Dieses Konzept wird vom Bezirksamt vor der Vorlage in der BVV mit dem neugebestimmten bezirklichen Behindertenbeirat erörtert. Das Bezirksamt berichtet künftig einmal jährlich über die Umsetzung des Behindertenpolitischen Konzepts und über notwendige Anpassungen des Konzepts.

Das Bezirksamt berichtet zu den Punkten 1 bis 3 spätestens bis zur BVV-Sitzung am 16. Juli 2008. Das Konzept nach Punkt 4 wird spätestens sechs Monate nach Neuberufung des/der Bezirksbehindertenbeauftragten vorgelegt. Nach Neuberufung des Bezirksbehindertenbeauftragten wird der BVV im Zweijahresrhythmus ein Bericht über die Behindertenpolitik des Bezirksamts vorgelegt.

Begründung:

Zu 1 bis 3: Für die Interessenwahrnehmung der Menschen mit Behinderung sind die Institutionen Behindertenbeauftragte/r und Behindertenbeirat von großer Bedeutung. Deshalb müssen beide schnellstmöglich neu besetzt bzw. neu begründet werden. Beim Behindertenbeirat muss es um möglichst große Repräsentanz gehen. Es gibt Gruppen von Menschen mit Behinderung, die in der Regel sich entweder adäquat nicht selbst vertreten können (Menschen mit schweren geistigen Behinderungen oder Kinder mit Behinderungen) oder die häufig nicht ausreichend vertreten werden. Dazu zählen unter anderem Menschen, die sich gar nicht als „behindert“ ansehen, z. B. Menschen mit psychischen Einschränkungen. Deshalb muss die Besetzung des Behindertenbeirats durch das Bezirksamt unterstützt werden.

Zu 4: Die Behindertenpolitik in Tempelhof-Schöneberg braucht längerfristige Ziele. Dann findet die notwendige Politik der kleinen Schritte Akzeptanz. Deshalb sollte das Bezirksamt sich selbst behindertenpolitische Leitlinien geben.

Berlin, den 11. Februar 2008

Elke Ahlhoff Ingo Nürnberger

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