Energieeinsparung durch hydraulischen Abgleich

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt für die Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, in denen in den letzten 10 Jahren kein hydraulischer Abgleich erfolgte, eine Maßnahmenplanung zu erstellen und mit Prioritätensetzung zu versehen. Des weiteren sind die Ergebnisse des hydraulischen Abgleichs zu dokumentieren und Eingriffe in die betr. Heizungsanlage aufzunehmen.

Begründung:
Durch eine effiziente Einregulierung der Heizungsanlagen sind mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln große Einsparungen zu erzielen.

Berlin, den 12.11.2007

Elke Ahlhoff
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

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