Schließzeit in der Betreuung an Ganztagsschulen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass ab dem 1.8. neu einzuschulende Kinder in ihrer Schule betreut werden können.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Februar Bericht zu erstatten.

Begründung:
Der Besuch der Kindertagesstätte endet für alle Kinder, die eingeschult werden am 31.07. eines Jahres. Wenn die Sommerferien, wie in diesem Jahr und im nächsten Jahr erst Ende August enden, müssen die Schulanfänger zunächst für ca. 4 Wochen eine zentrale Betreuungsstelle besuchen, bis sie dann mit Schulbeginn in die Betreuung „ihrer“ Schule wechseln können. Mit Rücksicht auf die noch kleinen Kinder sollte die zeitliche Abstimmung, zwischen Schließzeiten und Kita-Jahr Ende, so erfolgen, dass von den Kindern nicht ein ständiger Umgewöhnungsprozess abverlangt wird.

Berlin, den 12.11.2007

Elke Ahlhoff
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion der SPD

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