Öffentliche Plätze für öffentliche Nutzung!

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei Entscheidungen über die Nutzung öffentlicher Plätze und Grünanlagen die Belange der Bürgergesellschaft zukünftig vorrangig zu berücksichtigen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Veranstaltungen aus der Bürgerschaft wie Stadtteilfeste grundsätzlich genehmigt werden

 

Der BVV ist bis zum 30. September 2014 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Bislang fehlt eine einheitliche Regelung im Bezirksamt über die Erteilung von Genehmigungen hinsichtlich der Benutzung öffentlicher Grünanlagen. Veranstaltungen der jüngeren Vergangenheit, wie etwa am Bayerischen Platz oder am Viktoria-Luise-Platz konnten nicht oder nur nach einem langwierigen Antragsverfahren durchgeführt werden. Es bedarf hier der Konkretisierung der Ermessensentscheidung durch das Bezirksamt und folglich der Definition des überwiegenden öffentlichen Interesses.

 

Berlin, den 03. Juni 2014

Stefan Böltes

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