Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Wettbewerb „Denkzeichen Kohlenhandlung Annedore und Julius Leber“ mit der Entscheidung des Preisgerichts unverzüglich abzuschließen und den Entwurf von Frau Karrenberg zu prämieren.
Begründung:
Nach der Entscheidung der Jury für einen Vorschlag zur künstlerischen Gestaltung des Denkzeichens wurde festgestellt, dass kein Vorschlag, besonders aber auch der von der Jury ausgewählte Vorschlag zur Gestaltung des Denkzeichens, der weit über die Grenzen eines Stadtbezirkes hinausweisenden Bedeutung des historischen Orts des Widerstands gegen die NS-Diktatur gerecht wird.
Voraussetzung für einen neuen Kunstwettbewerb ist der ordnungsgemäße Abschluss des bisherigen Verfahrens durch den Bezirk, erst danach kann ein neuer Kunstwettbewerb, der der überregionalen Bedeutung der Kohlenhandlung Annedore und Julius Leber entspricht und in den gesamtstädtischen Gedenkkontext eingebunden ist, ausgelobt werden.
Berlin, den 8. April 13
Melanie Kühnemann
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