Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße folgendermaßen umgestaltet werden kann:
- Eine Fahrspur wird als Parkraum ausgewiesen (mit Parkscheibenregelung während der Geschäftszeiten).
- Eine Fahrspur wird als Busspur ausgewiesen.
- Eine Fahrspur wird als normale Fahrspur eingerichtet.
Begründung:
Mit Fertigstellung der Umbauten der Schlossstraße ist ein weiteres Stück der parallel zur Westtangente verlaufenden Bundesstraße 1 auf eine Fahrspur für den Individualverkehr verengt worden. Mittlerweile dürfte der überwiegende Teil des Straßenzugs Schloss-, Rhein- und Hauptstraße zwischen Steglitzer Kreisel und Dominicusstraße nach dem oben skizzierten Modell organisiert sein.
Der Handel und damit die städtebauliche Struktur im genannten Abschnitt der Hauptstraße hat in den vergangenen Jahren derart unter den fehlenden Haltemöglichkeiten gelitten, dass die Versorgungsfunktion der Hauptstraße gefährdet ist.
In der Stellungsnahme der Senats-Verkehrsverwaltung auf einen ähnlich lautenden Antrag der SPD aus dem Jahre 2005 (Drs. 1341/XVII) wurde ein solches Vorgehen abgelehnt. Die der Ablehnung zugrunde liegende Verkehrszählung stammte aus dem Jahre 1998. Mittlerweile hat es sowohl im ÖPNV-Angebot erhebliche Veränderungen gegeben als auch Veränderungen in den Verkehrsströmen des Individualverkehrs.
Berlin, den 07.03.2011
Susanne Böltes