Verkehrsverlagerung in der Kolonnenstraße: Chancen nutzen!

Das Bezirksamt wird ersucht gemeinsam mit den zuständigen Stellen ein Konzept für die Neuordnung des Verkehrs in der Kolonnenstraße für den Abschnitt zwischen der Wilhelm-Kabus-Straße und der Naumannstraße zu erarbeiten. Dabei ist das Flächenangebot für den Fließverkehr an die nun geringere Verkehrsbelastung in diesem Bereich anzupassen und auf je eine Fahrbahn pro Richtung zu reduzieren sowie Stell- und Ladeflächen für Anlieger und Gewerbetreibende auszuweisen. Die Links-Abbiegemöglichkeit in die Hohenfriedbergstraße ist wieder herzustellen. Es ist zu prüfen, ob Fahrrad-Angebotsstreifen im Anschluss an die neue Verkehrssituation in der Dudenstraße geschaffen werden können.

Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständige Staatssekretärin ist in den Vorgang einzubinden.

Begründung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.04.2010 in der gleichen Angelegenheit einen Beschluss und erhielt mit Datum vom 03.09.2010 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme, die folgende Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin:
„Es wird sicher Ihr Verständnis finden, dass über eine Neuordnung des Verkehrs in diesem ca. 400 m langen Abschnitt der Kolonnenstraße derzeit noch nicht entschieden werden kann, zumal insbesondere der momentan und künftig auch in der alten Naumannstraße verbleibende Ziel- und Quellverkehr der Schöneberger Insel nicht erfasst werden kann. Erst nachdem die neue Straße fertig gestellt ist und sich die Verkehrsabläufe eingespielt haben, kann nach einer dann durchgeführten signifikanten Verkehrszählung eine abschließende Prüfung durchgeführt werden. Vorab kann mitgeteilt werden, dass das gewünschte Linksabbiegen in die Hohenfriedbergstraße auf jedem Fall zwei Fahrstreifen in dieser Richtung der Kolonnenstraße voraussetzt.“

Mitte September 2010 wurde die Wilhelm-Kabus-Straße eröffnet. Das Verkehrsgeschehen hat sich eingespielt. Der Ziel- und Quellverkehr der Schöneberger Insel erweist sich als gering. Die Belastung der Kolonnenstraße ist merklich gesunken. Die von der VLB bereits im Vorfeld geforderte Beibehaltung von zwei Richtungsfahrspuren ist aus bezirklicher Sicht nicht erwünscht.

Die Notwendigkeit von verkehrlichen Anpassungen zu Gunsten der Lebensqualität im Quartier ist offensichtlich und soll über die Einbindung der Staatssekretärin auch politisch bewertet werden.

Berlin, den 10.01.2011
Reinhard Janke

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