Keine Erweiterung oder Ergänzungsbauten

von Schulgebäuden ohne Information

Die BVV ersucht das Bezirksamt, vor der Beauftragung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen an Schulen, die der Erweiterung oder der Anpassung an das Musterraumprogramm dienen, vor der Auftragsvergabe umfassend die BVV zu informieren und zu beteiligen. Über bereits begonnene Maßnahmen ist im Schulausschuss und Hauptausschuss im Januar und anschließend fortlaufend zu berichten.

Begründung:
Aufgrund der steigenden Infrastrukturkosten und den sehr begrenzten Mitteln in der baulichen Unterhaltung sollte die BVV vor Beginn von Baumaßnahmen/Planung unterrichtet werden. Ggf. muss geprüft werden, ob Alternativen entsprechend der Schulentwicklungsplanung in Betracht kommen.

Berlin, den 06.12.2010

Elke Ahlhoff

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