Öffentliche Wegerechte an der Yorckbrücke Nr. 5 sichern!

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge von Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks Yorckstraße 55/56, Ecke Bautzener Straße über eine zukünftige Nutzung des Grundstücks Wegerechte für die Allgemeinheit vertraglich und ggf. planungsrechtlich zu sichern.

Die Wegerechte sollen der Anbindung der "Schöneberger Schleife" über die Brücke Nr. 5 an den Gleisdreieck-Park dienen. Die zu sichernde Wegeführung soll barrierefrei und in gerader bzw. weiträumig geschwungenem Verlauf sowie in ausreichender Breite über das Grundstück geführt werden. Die denkmalgeschützte Brücke Nr. 5 ist gestalterisch so einzubinden, dass ihre topografische Einbíndung in den Bahndammverlauf erkennbar bleibt.

Berlin, den 08.11.2010

Axel Seltz

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