Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die in der Arnulfstraße bereits zwischen Manteuffelstraße und Alboinstraße existierende Tempo 30-Strecke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf den Abschnitt zwischen Alboinstraße und Röblingstraße erweitert wird.
Begründung:
Für den im Ortsteil Tempelhof gelegenen Abschnitt der Arnulfstraße gilt bereits eine nächtliche Tempo 30-Regelung. Die Straße ist auch im Schöneberger Teil Ausnahme des Abschnitts am Friedhof beidseitig mit Wohnbebauung, unter anderem einem Seniorenwohnhaus, bebaut.
In vergleichbaren Stadtlagen mit ähnlicher Verkehrsbelastung ist schon heute Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr angeordnet.
Berlin, den 18.10.2010
Axel Seltz
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