Exponiertes Eckgrundstück am Kleistpark adäquat entwickeln!

Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem Ziel der Veräußerung und Bebauung des Grundstücks Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren über einen geeigneten Träger durchzuführen. Ziel ist die Vergabe an einen bauwilligen Investor, der binnen sieben Jahren auf Grundlage der Bebaubarkeitsstudien des Bezirksamtes eine Schließung der Blockecke vornimmt, die dem gestalterischen Niveau der umgebenden Bebauung in „Berliner Traufhöhe“ entspricht. Das Bezirksamt und die BVV sind an der Erteilung des Zuschlags zu beteiligen. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan ist in Abstimmung mit dem Investor aufzustellen, die Form und Höhe der Bebauung und die Frist zur Durchführung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu geben.

Begründung:

Die im April 2010 vom Bezirksamt vorgelegte und in Zusammenarbeit mit einem einzigen interessierten Investor entwickelte Flachbebauung ist für diese städtebaulich exponierte Situation nicht adäquat und schreibt einen gänzlich unbefriedigenden Zustand auf weitere Jahrzehnte fest. Der durch die bestehenden U-Bahn-Anlagen bedingte baukonstruktive Mehraufwand schließt eine adäquate Bebauung nicht aus. Durch ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren kann eine Wettbewerbssituation geschaffen werden, bei der auch Investoren angesprochen werden können, die eine städtebaulich wünschenswerte Lückenschließung realisieren wollen.

Berlin, den 10.05.2010

Axel Seltz

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