Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Schülerverteilung für die Einrichtung der siebten Klassen der neuen Integrierten Sekundarschulen darauf zu achten, dass besonders bei den nicht fusionierten Schulen es zu einem angemessenen Verhältnis der Bildungsgangempfehlungen (Haupt-, Real- und Gymnasialempfehlung) kommt.
Des weiteren wird das Bezirksamt ersucht in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht geeignete Schritte darzulegen, wie in den nächsten Jahren die Integrierten Sekundarschulen, die aus einer ursprünglichen Real- oder Hauptschule ohne Fusion hervorgehen, an das Modell der Integrierten Sekundarschule herangeführt werden sollen und wie sichergestellt wird, dass diese Schulen Schüler/innen aus dem gesamten Leistungsspektrum in ausreichender Zahl aufnehmen.
Der BVV ist zu der Sitzung im Mai Bericht zu erstatten.
Begründung:
In der integrierten Sekundarschule lernen Schüler/innen ohne Trennung nach verschiedenen Schularten gemeinsam. Um die individuelle Förderung auch in nicht fusionierten Schulen zu stärken, ist die Aufnahme von Schüler/innen mit heterogenen Leistungsvermögen erforderlich. Dem dürfen sich Schulen nicht verschließen, in dem der Versuch unternommen wird durch Auswahl „geeigneter“ Schüler/innen bei der Aufnahme die ursprüngliche Schulform beizubehalten.
Berlin, den 12.04.2010
Elke Ahlhoff
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