Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, vor einer etwaigen Abgabe des Hauses am Kleistpark an den Liegenschaftsfonds zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit der GSE gGmbH – Gesellschaft für Stadtentwicklung (oder ähnlicher Institutionen) analog des Vorbilds Haus Bethanien oder Kulturhaus Kyffhäuserstraße eine Weiternutzung möglich wäre.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob die Haushaltseffekte (Einsparungen) durch ein solches Modell auch unter Beibehaltung des Standorts erzielbar wären.
Des weiteren sollte mit Blick auf die Nachhaltigkeit einer Entscheidung geprüft werden, ob im Rahmen eines solchen Modells auch die notwendigen Standardanpassungen etwa im Bereich der Feuerschutzvorschriften (Fluchtwege) und der Zugänglichkeit für Gehbehinderte realisiert werden können.
Begründung:
Mittlerweile haben die Unterlassungssünden der Vergangenheit der Abteilung Schule, Bildung und Kultur in struktureller Hinsicht als auch der Abteilung Bauen bei der baulichen Unterhaltung dazu geführt, dass die Aufgabe der Immobilie Haus am Kleistpark ernsthaft erwogen werden muss und auch erwogen wird.
Eine Aufgabe des Standorts wäre für die eingeführte Marke „Haus am Kleistpark“ schade und für das kulturelle Angebot im Ortsteil Schöneberg ein schmerzhafter Verlust.
Wenn eine Lösung realistisch ist, die sich als zumindest kostenneutral darstellt und vielleicht sogar geeignet ist, einen Teil der erheblichen baulichen Defizite zu beheben, sollte dieser Weg gegangen werden.
Berlin, den 12.04.2010
Axel Seltz
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