Tempelhofer Freiheit –

Planungsrecht für südliche Erschließung sichern

Die BVV ersucht das Bezirksamt mit Mitteln des Planungsrechtes eine wegemäßige Erschließung des Tempelhofer Feldes in Höhe Oberlandstraße zu sichern.

Begründung
Die Planung und Entwicklung des Tempelhofer Feldes ist gesamtstädtische Aufgabe von Berlin. Dabei hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg die insoweit hier zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu unterstützen. Eine Erschließung des Flughafengeländes von der Südseite in der Höhe der Oberlandstraße dient der Anbindung der südlich gelegenen Quartiere an die Tempelhofer Freiheit und ist somit auch im Interesse des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.
Da diese Fläche außerhalb des ehemaligen Flughafengeländes liegen und von der Ansichziehung des Zuständigkeit nicht betroffen sind, ist für die Planung der Straßenverbindung zunächst der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig.

Berlin, den 01.03.2010

Dr. Martin Müller-Follert

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