Das Bezirksamt wird ersucht gemeinsam mit den zuständigen Stellen ein Konzept für die Neuordnung des Verkehrs in der Kolonnenstraße für den Abschnitt zwischen der Einmündung der Gewerbegebietsstraße "Neue Naumannstraße" bis zur Kreuzung mit der "alten" Naumannstraße zu erarbeiten. Dabei ist das Flächenangebot für den Fließverkehr an die zukünftig geringere Verkehrsbelastung in diesem Bereich anzupassen und auf je eine Fahrbahn pro Richtung zu reduzieren sowie Stell- und Ladeflächen für Anlieger und Gewerbetreibende auszuweisen. Die Links-Abbiegemöglichkeit in die Hohenfriedbergstraße ist wieder herzustellen.
Begründung:
Mit der absehbaren Fertigstellung der "Neuen Naumannstraße" wird sich der Verkehr, der bislang von der Kolonnenstraße in die Naumannstraße abzweigte, auf die neue Straßenver-bindung verlagern. Damit wird sich der Bedarf an Verkehrsfläche in der der Kolonnenstraße zwischen der Einmündung der neuen Straße und der Kreuzung mit der "alten" Naumann-straße deutlich verringern. Diese Entwicklung soll genutzt werden, den Quartiers bezogenen Anforderungen an den Straßenraum wieder stärker Rechnung zu tragen und den Wohn- und Gewerbestandort zu stabilisieren.
Berlin, den 08.02.2010
Reinhard Janke
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