Zum Aufbau Trägermodell

1. Wer entscheidet wer im Steuerungsgremium des Trägermodells vertreten ist?

2. Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung gefällt welcher Träger Mitglied im Steuerungsgremium ist?

3. Darf sich der Träger mit den 48 % Einzelfallhilfe, wie in einer kleinen Anfrage dargestellt, in dem Steuerungsgremium Psychiatrie selbst vertreten?

4. Ist an eine Neuorganisation der Trägervertretung gedacht und wenn ja, wie könnte diese ggf. aussehen?

5. Wie erklärt sich die hohe Anzahl von Fällen der Einzelfallhilfe bei einem Träger?

6. Teilt das Bezirksamt die Meinung, dass zur Fortführung des bewährten Trägermodells eine transparente und juristisch unanfechtbare Aufbau- Ablauforganisation der Auftragsvergabe - insbesondere auch im Hinblick auf die landesweit stark beachtete Stellung des Bezirks in diesem Bereich - unabdingbar ist? "

Berlin, den 11.01.2010

Dr. Rainer Baack

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