Die BVV ersucht das Bezirksamt, einmal jährlich für jede Abteilung des Bezirksamts transparent und nachvollziehbar, die Abrechnungen der Betriebskosten der von den Abteilungen genutzten Liegenschaften im Einzelnen darzustellen. Dabei müssen für alle Abteilungen, die Räume in einer Immobilie nutzen, entsprechend dem Nutzungsgrad, die Betriebskosten abgerechnet werden.
Begründung:
Um den Abteilungen eine wirkliche Steuerung Ihrer Ausgaben im Bereich A 08 zu ermöglichen, müssen die Abrechnungen über den Verbrauch nachvollziehbar sein und sich auf die tatsächlichen Nutzungen der einzelnen Abteilungen des Bezirksamts beziehen.
Außerdem lässt sich der Verbrauch von Energie, Wasser und Entsorgungsleistungen durch verändertes Nutzerverhalten steuern. Um entsprechend auf Nutzerinnen und Nutzer einwirken zu können, müssen die Betriebskosten bezogen auf die Nutzung nachvollziehbar sein.
Berlin, den 07.12.2009
Axel Setz
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