Die BVV ersucht das Bezirksamt eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereichs "Bahnhofstraße am S-Bhf Lichtenrade Steinstraße, Nuthestraße" (Ortsteil Lichtenrade) sicherzustellen. Dabei soll es Ziel des Bezirksamtes sein, einen integrierten Einzelhandelsstandort zu etablieren, der die Attraktivität der Bahnhofstraße aufwertet und bestehende Nutzungen in diesem Bereich aufgreift. Eine zusätzliche Verkaufsfläche an diesem Standort soll insgesamt 2.500qm nicht übersteigen, die Gesamtfläche, einschließlich der bestehenden Flächen, soll 4000 qm nicht übersteigen.
Einzelhandelsflächen ober- und unterhalb der Großflächigkeit sind nur innerhalb des im bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erarbeiteten zentralen Versorgungsbereichs Bahnhofstraße zuzulassen. Zur Sicherung dieses Planungsziels sind gegebenenfalls das bestehende Planungsrecht im Einzugsbereich des zentralen Versorgungsbereichs zu ändern und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Des weiteren soll das Bezirksamt den Planungsprozess mit einer öffentlichen Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Standortes beginnen. Die örtlichen Akteure sind dazu einzuladen.
Begründung:
Die städtebauliche Entwicklung des Standortes an der Alten Mälzerei im Bereich Lichtenrade ist Planungsziel des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg. In Presseberichten wird über weitere Einzelhandelsstandorte im Bereich Lichtenrade spekuliert. Diese könnten das Planungsziel gefährden. Daher hat der Bezirk einen Bebauungsplan aufzustellen und die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Planungsziels zu ergreifen.
Berlin, den 09.11.2009
Dr. Martin Müller-Follert
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