Schulentwicklungsplanung ergänzen und fortschreiben

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die vorgelegte Schulentwicklungsplanung (SEP) zu ergänzen und damit ganz bewusst über die Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung hinauszugehen, wie dies auch in anderen Bezirken gehandhabt wird.

Zu allen Schulen sind folgende Daten abzufragen:

a. Raumkapazitäten aufgeteilt nach Unterrichts- und Fachräumen (Anzahl)
b. Lagepläne der Schulstandorte (Verteilung der Gebäude am Standort und angrenzende Straßen)
c. Größe des Schulgrundstücks, Anzahl der jeweiligen Gebäude, Größe der Brutto-Geschoss-Fläche (BGF), ggf. Größe und Alter der mobilen Unterrichtsräume (MUR) sowie Lage und Größe der Schulsportanlagen
d. Drittnutzungen (wer nutzt was wieviel?)
e. Jeweiliger ndH-Anteil, sonderpädagogischer Bedarf
f. Anzahl der vorhandenen Schüler/innen pro Jahrgang aus anderen Regionen Tempelhof-Schönebergs, anderen Bezirken und Brandenburg
g. Perspektive der Schule aus Sicht der Schulleitung in Kurzform (max. 1 Seite)

Aus der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Anlagenbuchhaltung sind folgende Daten zu ergänzen:

h. Budgetwirksame und budgetunwirksame Infrastrukturkosten mindestens bezogen pro Infrastrukturkostenträger (IKT), besser bezogen auf einzelne Gebäude
In jedem Fall gesondert darzustellen: Die Kosten der mobilen Unterrichtsräume (MUR)
i. Umgelegte bzw. weiter berechnete Kosten für Drittnutzungen
j. Nicht weiterberechnete oder umgelegte Drittnutzungen
k. Zuschreibungen und Zugänge pro IKT der letzten 5 Jahre
l. Darüber hinaus ist im Einzelnen darzustellen, wie im Rahmen der Schulstrukturreform integrierte Sekundarschulen gebildet werden und welche Auswirkungen sich daraus für die Standorte der Oberschulen im Bezirk ergeben.

Die Prognosedaten für das Schuljahr 2014/15 sind auf eine breitere und verbindliche Grundlage zu stellen. Dazu sind die Schülerzahlen nicht nur des letzten Schuljahres, sondern im Vergleich dazu auch ein aus der Zahl der letzten 5 Schuljahre zu berechnender Mittelwert heranzuziehen.

Im Weiteren ist die SEP zu ergänzen und jährlich fortzuschreiben. Die Überprüfung der Schüler/innenzahlen ist jährlich als Mitteilung zur Kenntnisnahme im April der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

Der BVV ist bis zur Novembersitzung 2009 zu berichten.

Berlin, den 19.10.2009

Stefan Böltes
und die weiteren Mitglieder der Fraktion der SPD

Rade, Martina
und die weiteren Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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