Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Firma "Denkmal Plus“ auf Erfüllung des Vertrages über die Instandsetzung des Gasbehälters aus Erträgen einer LED-Werbeanlage zu bestehen.
Der Vertragspartner ist nach Ablauf der vereinbarten Fristen hinsichtlich seiner Instandsetzungs-Pflichten unmittelbar unter Androhung eines Widerrufs der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung der Werbeanlage in Verzug zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu widerrufen.
Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, dem Stadtplanungsausschuss nach Vorliegen eines ersten Rechenschaftberichts des Vertragspartners über die erzielten Werbeeinnahmen zu berichten, ob das Ergebnis geeignet erscheint, den Vertragszweck zu erfüllen.
Berlin, den 21.09.2009
Axel Seltz
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