Belastungen durch Großveranstaltungen

auf dem Tempelhofer Feld minimieren

Die BVV ersucht das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen darauf
hinzuwirken, dass die Verkehrsbelastungen durch öffentliche oder private Großveranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld für die Anwohnerinnen und Anwohner in Neutempelhof minimiert werden: Dabei soll das BA folgenden Leitlinien besondere Beachtung schenken:

1. Das Land Berlin, vertreten durch die BIM als Vermieterin hat durch
vertragliche Vereinbarung mit den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer
sicherzustellen, dass auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens
Tempelhof Parkplätze eingerichtet werden.

2. Die Gartenstadt Neutempelhof ist an den Veranstaltungstagen durch
geeignete verkehrliche Regelungen vom Durchgangs- und Parksuchverkehr für die Veranstaltungen freizuhalten. Eine Zugänglichkeit für Anlieger ist jedoch zu gewährleisten.
     
Begründung:

Die bisherigen Großveranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld haben
erhebliche verkehrliche Probleme in der Gartenstadt Neutempelhof
verursacht. So wurden Straßenbegleitgrün und Bürgersteige als
Abstellplätze für Pkws genutzt. Eine Erreichbarkeit der Gartenstadt für Polizei und Rettungsdienste war nicht mehr möglich. Diesem Umstand kann zum einen durch Schaffung von Parkmöglichkeiten auf dem
Tempelhofer Feld und zum anderen durch verkehrliche Maßnahmen
entgegengewirkt werden.
In den 80er Jahren war es regelmäßig üblich, dass Teile des Geländes
zum Parken genutzt wurden. Verkehrliche Maßnahmen sind anzuordnen, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Gartenstadt durch parkende Fahrzeuge erheblich gefährdet wird. Denkbar ist dabei eine Sperrung der Gartenstadt an den Veranstaltungstagen.
     
Berlin, den 21.09.2009

Dr. Martin Müller-Follert

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