Wohnungsbordelle in Tempelhof-Schöneberg:

BVV-Beschlüsse einhalten - Klarheit in der Rechtsprechung abwarten!

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss Drs. 0190/XVIII – Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen -. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Gegensatz dazu erteilten Nutzungsuntersagungen und die dazu gehörigen Gebührenbescheide auch ohne Widerspruch nicht zu vollziehen.

Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, keine weiteren Nutzungsuntersagungsbescheide auszustellen bis das erste Hauptsacheverfahren (Beginn am 5.5.2009) vor dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden ist, bei dem es um die Bewertung von bordellartigen Betrieben („Wohnungsbordellen“) nach dem Baurecht geht. Eine solche Aussetzung von Nutzungsuntersagungsbescheiden bis zur Entscheidung im o.g. Verfahren ist rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden.

Elke Ahlhoff,
und die Mitglieder der SPD-Fraktion

Jörn Oltmann
und die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Grüne

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