Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie begründet das Bezirksamt die Erteilung der Nutzungsuntersagung und Duldungsuntersagung gegenüber den Betreibern von Wohnungsbordellen und deren Vermietern ohne die Bezirksverordnetenversammlung vorab zu informieren?

2. Inwiefern sieht das Bezirksamt seine eigene Handlung im Einklang mit dem BVV-Beschluss Drucksache 0190/XVIII?

3. Inwiefern entspricht das Vorgehen des Bezirksamts gegen den Vermieter im hiesigen Fall dem generellen Vorgehen des Bezirksamts in baurechtlich ähnlich gelagerten Fällen?

4. Welche Schritte hat das Bezirksamt eingeleitet, um eine Berlin-einheitliche Regelung für den Umgang mit bordellartigen Betrieben in Wohnungen in Wohn- und Mischgebieten zu finden?

Berlin, den 20.4.2009

Marijke Höppner

WhatsApp-Kanal

Neues aus dem Bezirk | SPD-Fraktion TS

Wir haben als SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg bei WhatsApp einen Kanal eingerichtet, um über unsere Arbeit zu informieren. Über den kostenlosen Kanal kann man unsere Arbeit verfolgen und ist bestens informiert.

WhatsApp Kanal hier abonnieren

Kontakt

E-Mail: post(at)spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
Tel:  030 90277 6486
Fax: 030 90277 4672

Social Media:

Facebook SPDFraktionTS
spd_bvvts
Instagram spdfraktionts

Zählgemeinschaft

Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.

Zum Vertrag

Social Media