Keine Offenhaltung des Flughafens Tempelhof-Schöneberg

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg stimmt dem Anliegen des Bürgerbegehrens, über das durch den Bürgerentscheid entschieden werden soll, nicht zu.

Zu der Frage der weiteren Offenhaltung des ehemaligen Flughafens Tempelhof hat bereits ein Volksbegehren mit einer ähnlichen Zielsetzung stattgefunden, das nicht erfolgreich war.

Für den Großraum Berlin ist der zügige Ausbau des Flughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) von vorrangiger verkehrspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Der weitere Ausbau und die fristgerechte Inbetriebnahme von BBI dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass die Planungsgrundlagen für BBI anfechtbar werden.

Elke Ahlhoff

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