Kontrolle durch die BVV statt durch die Finanzverwaltung

Beratungszeit für die BVV verlängern

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass der von der BVV beschlossene Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 erst bis zum 31.Oktober 2009 abgegeben werden muss.

Begründung:

Der durch den Senat vorgeschlagene Zeitplan für die Aufstellung und Beratung ermöglicht nur eine kurze Beratungszeit des bezirklichen Haushaltes, da erst kurz vor den Sommerferien eine beratungsfähige Vorlage durch das Bezirksamt für die weitere Beratung durch die BVV vorgelegt werden kann. Der vom Senat bisher vorgesehene Abgabetermin des durch die BVV beschlossenen Haushaltes Mitte September erfordert entweder Haushaltsberatungen in den Sommerferien oder würde nur eine dreiwöchige Beratungszeit für den gesamten Beratungsprozess in der BVV in den Fraktionen, den Fachausschüssen und im Hauptausschuss sowie der BVV ermöglichen. Dieses ist angesichts der Bedeutung des Beschlusses durch die BVV und die dafür erforderlichen Beratungen unangemessen.

Berlin, Tempelhof-Schöneberg, den 12. Januar 2009

Elke Ahlhoff

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