Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Behörden für die Herstellung einer stationären Rotlichtüberwachung an der BAB-100-Ausfahrt Tempelhofer Damm (Fahrtrichtung Ost) im Bereich der Lichtzeichenanlage (Einmündung in den Tempelhofer Damm) einzusetzen.
Begründung:
Die die Autobahn verlassenden Kraftfahrer fahren vielfach rücksichtslos noch bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich ein. Die BAB-Ausfahrt mündet direkt in die belebte innerstädtische Geschäftsstraße mit dichtem Fußgänger- und Radverkehr und befindet sich unmittelbar an dem stark frequentierten U- und S-Bahnhof Tempelhof. Immer wieder kommt es zu äußerst gefährlichen Situationen und Unfällen. Die Erfahrung an anderen Standorten zeigt, dass das alleinige Vorhandensein einer stationären Rotlichtüberwachung zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrsdisziplin führt.
Berlin, Tempelhof-Schöneberg, den 1. Dezember 2008
Elke Ahlhoff
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