Hausordnungen in den bezirklichen Sportstätten ergänzen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu den Neuregelungen in den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) in alle Hausordnungen der Sportstätten des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

Verboten ist den Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen
a)die Darstellung oder Verherrlichung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.
b)Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen.
c)Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.
Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis der betreffenden Person von der Sportstätte und ggf. mit Hausverbot geahndet.

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.

Begründung:
Tempelhof-Schöneberg steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf den Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht werden. In einer Mitteilung zur Kenntnisnahme des Abgeordnetenhauses vom 11.09.2008 teilt der Senator für Inneres und Sport mit, einen ähnlich lautenden Passus auch in die für alle Sportanlagen Berlins gültigen Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) einzufügen.

Berlin, den 6.10.2008

Oliver Fey

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