Ressortsübergreifendes Nachnutzungskonzept entwickeln

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, begleitend zur Schulentwicklungsplanung eine ressortübergreifende Planung zu entwickeln, wie eventuell aufzugebende Schulstandorte fachlich sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig nachgenutzt werden können bzw. welche Gebäude endgültig aufgegeben werden sollen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist im April 2009 zu berichten.

Begründung:
Die Nachnutzung bzw. Aufgabe von Immobilien infolge der Schulentwicklungsplanung muss in eine Gesamtstrategie des bezirklichen Facility Managements eingebunden sein, um eine gezielte Planung entwickeln zu können.

Berlin, den 6.10.2008

Elke Ahlhoff

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